Ingeneurbüro Konstruktion - Vorrichtungsbau - Sondermaschinenbau

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Impressum und Haftungsausschluss

Angaben gem. § 5 Telemediengesetz:
KVS-Ingenieurbüro
Inhaber: Kurt Schöllenberger
Perlacher Straße 123
81539 München
Deutschland

Telefon: +49 (0)1525 - 619 6 619
eMail:    info@kvs-ingenieurbuero.de

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Beratungsleistungen (AGB)
Stand 16.02.2016

 
1.    Geltungsbereich und Informationspflicht
1.1.    Das Unternehmen Ingenieurbüro Kurt Schöllenberger, Inhaber Kurt Schöllenberger (im Folgenden „Ingenieurbüro“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten ausschließlich gegenüber gewerblich oder selbständigen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
1.2.    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeit des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende oder von dem Ingenieurbüro seinen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das Ingenieurbüro nur an, wenn das Ingenieurbüro ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
1.3.    Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.4.    Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6.    Der Kunde ist verpflichtet, das Ingenieurbüro zu informieren, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die vom Ingenieurbüro gelieferten Produkte an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geliefert werden. Auch eingebaut in andere Produkte.

2.    Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Ingenieurbüros sind freibleibend und unverbindlich. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kommt ein Vertrag nur durch die schriftlich oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung des Ingenieurbüros zustande. Maßgeblich für den Umfang der Leistung oder der Lieferung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung.

3.    Konzept- und Ideenschutz
Hat ein potentieller Kunde das Ingenieurbüro vorab bereits eingeladen, eine Konzept- oder Funktionslösung zu erstellen, und kommt das Ingenieurbüro dieser Einladung noch vor Abschluss nach, so gilt nachfolgende Regelung:
3.1.    Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch das Ingenieurbüro treten der potentielle Kunde und dem Ingenieurbüro ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2.    Der potentielle Kunde erkennt an, dass das Ingenieurbüro bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3.    Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Ingenieurbüros ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4.    Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.
3.5.    Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von dem Ingenieurbüro im Rahmen des Konzeptes präsentierten Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6.     Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von dem Ingenieurbüro Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies dem Ingenieurbüro binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation schriftlich oder elektronisch unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, zu übermitteln.
3.7.    Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass das Ingenieurbüro dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass das Ingenieurbüro dabei verdienstlich wurde.
3.8.    Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei dem Ingenieurbüro ein.

4.    Preise und Zahlung
4.1.    Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise des Ingenieurbüros netto ab Werk und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültiger Höhe.
4.2.     Kosten für Verpackung, Verladung, Fracht und Versicherung werden zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. Leihpaletten bleiben Eigentum des Ingenieurbüros und sind mit der nächsten Lieferung in einwandfreiem Zustand zurückzuschicken. Die Rückgabe gleichwertiger oder gleichartiger Paletten ist erlaubt.
4.3.    Kosten für Montage und Inbetriebnahme werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.4.    Kosten für die Erstellung von Dokumentationen (sofern dies nicht ausreichend durch Standard-Betriebshandbücher erfolgt), wie z.B. CAD-Daten, Zeichnungssätze, Betriebsanleitungen nach Maschinenrichtlinie, Ersatz- und Verschleißsteillisten, etc., werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.5.    Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4.6.    Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
4.7.    Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
4.8.    Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen und Leistungen, die sechs Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4.9.    Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.10.    Sollte der Kunde mit Zahlungen jeder Art in Verzug geraten, ist das Ingenieurbüro berechtigt, alle weiteren Leistungen zu verweigern und Vorkasse zu verlangen.

5.    Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1.    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder einer Auftragsbestätigung durch das Ingenieurbüro. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Ingenieurbüro. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Ingenieurbüros.
5.2.    Alle Leistungen des Ingenieurbüros (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
5.3.    Der Kunde wird dem Ingenieurbüro zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird das Ingenieurbüro von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Ingenieurbüro wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

6.    Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
6.1.    Das Ingenieurbüro ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
6.2.    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Das Ingenieurbüro wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
6.3.    Soweit das Ingenieurbüro notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Ingenieurbüros
6.4.    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit dem Ingenieurbüro aus wichtigem Grund.

7.    Vorzeitige Auflösung
7.1.    Das Ingenieurbüro ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a)    die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b)    der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c)    berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Ingenieurbüros weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Ingenieurbüros eine taugliche Sicherheit leistet.
7.2.    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Ingenieurbüro fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8.    Termine und Lieferung
8.1.    Angegebene Liefer- und Leistungsfristen gelten sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Ingenieurbüro schriftlich zu bestätigen.
8.2.    Die vom Ingenieurbüro angegebenen Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst mit dem Tag, an dem der Kunde rechtzeitig und ordnungsgemäß der Erfüllung seiner Verpflichtungen nachkommt, insbesondere erforderliche Genehmigungen und Freigaben. Die vom Ingenieurbüro angegebenen Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich, wenn das Ingenieurbüro selber nicht rechtzeitig und richtig beliefert wird. Das Vorstehende gilt nicht, wenn das Ingenieurbüro selbst die Verzögerung zu vertreten hat.
8.3.    Verzögert sich die Lieferung bzw. die Leistung des Ingenieurbüros aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und das Ingenieurbüro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.4.    Befindet sich das Ingenieurbüro in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Ingenieurbüro schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.5.    Lieferungen erfolgen ab Werk.

9.    Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

10.    Eigentumsvorbehalt
10.1.    as Ingenieurbüro behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache vor, bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich das Ingenieurbüro nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Das Ingenieurbüro ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
10.2.    Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
10.3.    Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde das Ingenieurbüro unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Ingenieurbüro die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Ingenieurbüro entstandenen Ausfall.
10.4.    Das Ingenieurbüro verpflichtet sich, die dem Ingenieurbüro zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

11.    Kennzeichnung
11.1.    Das Ingenieurbüro ist berechtigt, auf allen Produkten und bei allen Projekten auf das Ingenieurbüro und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2.    Das Ingenieurbüro ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12.    Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
12.1.    Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
12.2.    Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der vom Ingenieurbüro gelieferten Ware bei dem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
12.3.    Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird das Ingenieurbüro die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl des Ingenieurbüros nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Ingenieurbüro stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
12.4.    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
12.5.    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
12.6.    Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Ingenieurbüro gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
12.7.    Rückgriffsansprüche des Kunden gegen das Ingenieurbüro bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
12.8.    Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Ingenieurbüros. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13.    Überlassene Unterlagen
Für alle dem Kunden überlassenen Unterlagen (auch in elektronischer Form) in Zusammenhang mit der Auftragserteilung, wie z.B. Ideen, Screenshots, Zeichnungen, CAD-Modellen, etc., behält sich das Ingenieurbüro Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das Ingenieurbüro erteilt dem Kunden dazu seine ausdrückliche schriftliche oder elektronische Zustimmung.

14.    Schutzrechte
Für alle an das Ingenieurbüro übergebene Unterlagen, Gegenstände, etc. steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Das Ingenieurbüro wird den Kunden auf die dem Ingenieurbüro bekannten Rechte Dritter hinweisen. Der Kunde hat dem Ingenieurbüro von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen dem Ingenieurbüro entstandenen Schaden zu ersetzen. Wird dem Ingenieurbüro die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist das Ingenieurbüro – ohne Prüfung der aktuellen Rechtslage – berechtigt, die Leistungen einzustellen und Ersatz für den dem Ingenieurbüro entstandenem Aufwand zu verlangen. Dem Ingenieurbüro überlassene Unterlagen und Gegenstände, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Ansonsten, ist das Ingenieurbüro berechtigt, die Unterlagen und Gegenstände vier Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.

15.    Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Handelsregisternummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, USt-IdNr. zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeflyern und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die dem Kunden bekannten und unten angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

16.    Schlussbestimmung/Sonstiges
16.1.    Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2.    Erfüllungsort ist Sitz des Ingenieurbüros.
16.3.    Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Ingenieurbüro und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Ingenieurbüros sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist das Ingenieurbüro berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.4.    Mündliche Abmachungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
16.5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen („Salvatorische Klausel“).

Gültig in Deutschland und Österreich

Sitz des Unternehmens:
Ingenieurbüro Schöllenberger
Perlacher Straße 123
81539 München

USt-IdNr. DE303720454
 

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Bildnachweis

Alle Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- oder sonstige Bilddarstellungen und deren Anordnung sind gesetzlich geschützt. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des KVS-Ingenieurbüros dürfen die Inhalte der Webseite nicht zu gewerblichen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Einige auf dieser Webseite wiedergegebene Bilder unterliegen dem Urheberrecht Dritter.

eigenes Archiv - Fotografin VOLUMINA PHOTOGRAPHY

Die Logos der Firma MB CAD GmbH und von SOLIDWORKS wurden mir mit freundlicher Genehmigung durch MB CAD GmbH zur Verfügung gestellt.

Datenschutz - Datenschutzerklärung nach DSGVO

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Aktualisierung/Löschung Ihrer persönlichen Daten
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Die Löschung der gespeicherten persönlichen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen. Dies gilt nicht für personenbezogene Daten, für die weiterhin ein notwendiger Speicherungszweck besteht. Solche Daten speichern wir grundsätzlich nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden diese personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gelöscht.

 

Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob und wie ihre betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Möchten Sie dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu ihr gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden: die Verarbeitungszwecke; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist: Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind; die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung; die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein; die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet; die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt; die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten; der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen; die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an uns wenden. Wir werden die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an uns wenden.

 

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO beruhen.

Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).

 

Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und Eigner.

 

Wir als Ansprechpartner
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte direkt an uns:

KVS-Ingenieurbüro
Perlacher Straße 123
81539 München
Mobil: +49 (0) 1525 - 6196 619
eMail: info@kvs-ingenieurbuero.de